Althaussanierung

Die Altbausanierung birgt grundsätzlich eine Menge Möglichkeiten zur Reduzierung der Energie- und Wärmeverluste  und damit die Reduzierung von Energiekosten.
Wer in die Sanierung  investiert, investiert in den Erhalt der gesamten
Bausubstanz. Sanierungsmaßnahmen bringen nicht nur kurzfristige
Verbesserungen, sondern langfristig mehr Wohn- und Lebensqualität und das bei
geringeren Energiekosten.

Es gibt daher große Einsparpotentiale die vor einer Sanierung
durch entsprechende Beratung überlegt werden sollten:
z.B. Thermische Gebäudehülle, Heizungsanlagen, Beleuchtung

Inhalte einer Sanierungsberatung:
1. Besichtigen des Gebäudes in einem
    Vor-Ort-Besuch
2. Erstellung des Energieausweises Ist-
    Zustand
3. Erstellen eines Sanierungsprotokolls mit den
   Punkten:

  • Beschreibung IST Gebäudehülle und Haustechnik (Ausgangslage)
  • Erfassen des IST-Energieverbrauch Warmwasser und Heizung
  • Beschreibung aller Verbesserungen bei der Gebäudehülle, Heizung und der Warmwasserbereitung des
  • Sanierungszustandes (Sanierungsvariante)
  • Optional – wenn die Sanierungsvariante nicht dem Neubaunivea entspricht:  Beschreibung aller notwendigen
  • Verbesserungen Gebäudehülle, Heizung und Warmwasser für eine optimale
  • Gesamtsanierung (Niveau Neubau) mit Angabe der Energieträger und Heiz/Warmwassersysteme
  • (Zielsanierungsvariante, Zielsanierungszustand)
  • Angabe der zu erwartenden tatsächlichen Energieverbrauchswerte für die
    Heizung und Warmwasserbereitung nach der Sanierung
  • Detaillierte Angaben über die zu erreichende Förderstufe bzw. Höhe der Förderung     gem. den gültigen Förderungen  des Land bzw. der
    betreffenden Gemeinde.
4. Persönliche Erläuterung des Beratungsergebnisses mit dem Kunden
5. Erklärung und Hilfe bei der weiteren Vorgangsweise in Bezug auf DSCN3099das
Förderansuchen für Land und Bund.
7. Erstellung des Energieausweises Sanierungsvariante
8. Gegebenenfalls Erstellung des Gebäudeausweises   bei  umfassender Sanierung
9. Unterstützung bei der Zusammenstellung der Nachweise  für die Fördereinreichung
10. Gegebenenfalls Adaptierung des Energieausweises Sanierungszustand
11. Gegebenenfalls Adaptierung Gebäudeausweis

Nach der Endabrechnung und Korrektur eines Energieausweises auf die tatsächlichen Gegebenheiten ist der Sanierungsberatungsauftrag abgeschlossen.